Schwerpunkt
Eine Tanz- und AusdrucktherapeutIn hat eine vierjährige Ausbildung mit den Bausteinen I, II und III, also der Grundstufe und der Schwerpunktstufe am DITAT durchlaufen. Er/Siearbeitet mit PatientInnen in klinischen Settings zusammen im Team mit ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen.
Zur Intention der fortlaufenden Ausbildungsgruppe im Schwerpunkt:
Über diese genannten Themen hinaus werden in der fortlaufenden Ausbildungsgruppe folgende Themen behandelt: Vertiefte Selbsterfahrung mit Mitteln der Tanztherapie. Ziele sind das Erfahren der therapeutischen Beziehung und dadurch das Erwerben einer therapeutischen Grundhaltung. Die drei Ebenen der Arbeit awareness, authentic movement, interactional process sollen erlebbar werden. Folgende Themen sollen am eigenen Leibe erspürt werden: Symbolbedeutungen, Übertragung und Gegenübertagung, Arbeit an Projektion und Widerstand, projektives Material in der Bewegung, Reflexionen im therapeutischen Prozess, Bearbeitung von Gruppenprozessen, Kenntnisse über Störungen des Bewegungsapparates, der inneren Organe, des Sensoriums. Ebenfalls sport- und bewegungspraktische Grundlagen: neben Anatomie, Physiologie (Literatur) auch Aspekte der Leistungsphysiologie (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit, Gewandtheit, Koordination, Trainingsprinzipien).
In Anknüpfung an die Grundausbildung, wo bereits theoretische Basiskonzepte eingeführt wurden (philosophischer Hintergrund, Leibanthropologie, gesellschaftspolitische Reflexionen, Therapeutenselbstverständnis, therapeutisches Verhalten, therapeutische Beziehung, Grundlagen der Entwicklung des Individuums in der Gruppe), soll sichergestellt werden, dass einschlägige theoretische Texte zur Tanztherapie gelesen werden (vgl. Literaturliste).
6.0 Umfang der Ausbildung
(Mindestens 50% der Unterrichtseinheiten werden von BTD-Ausbildern/innen geleitet)
In der Schwerpunktstufe:
innerhalb des Ausbildungsprogramms:
11 Wochenendseminare Tanztherapie à 13,5 Stunden = 148,5 Stunden
1 sechstägiges Intensivseminar Tanztherapie = 51 Stunden
(innerhalb des Intensivseminars 7,5 Stunden Supervision)
5 Wochenendseminare Supervision/Balintarbeit à 13,5 Stunden = 67,5 Stunden
Abschlussseminar Tanztherapie = 19 Stunden
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Insgesamt 286 Stunden
außerhalb des Ausbildungsprogramms:
Einzeltherapie als Lehrtherapie (insgesamt in vier Jahren) = 100 Stunden
Peergruppenarbeit = 45 Stunden
Einzelsupervision = 25 Stunden
fortlaufend: wöchentlich Tanz- und Bewegungstraining = 135 Stunden
(insgesamt in vier Jahren)
Praktikum = 160 Stunden
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Insgesamt 465 Stunden
6.1 Seminare der Schwerpunktausbildung
1. Wochenende: Diagnostik I
Ziel ist die Einführung in die tiefenpsychologische Anamneseerhebung und die Diagnostik unter psychotherapeutischen Aspekten. Themen sind das tiefenpsychologische Erstinterview, prozessuale Diagnostik, Strukturierungsmöglichkeiten des Erstgesprächs, Methodik der Exploration, Anamneseerhebung, diagnostische Bedeutung der Körpersprache, Körperhaltung und nonverbaler Kommunikation. Die Verbindung von tiefenpsychologischer Diagnostik mit Tanztherapie soll deutlich werden. (6 Stunden Laban)
2. Wochenende: Diagnostik II
Bewegungstherapeutische Aspekte. Verschiedene Ansätze der Bewegungsanalyse werden in Bezug auf entwicklungspsychologische Aspekte differenziert. Bezüge zwischen Bewegungsanalyse und anderen Formen entwicklungsbezogener Körper bezogener Diagnostik werden erläutert. (9 Stunden Laban)
3. Wochenende: Abwehrformen in der Tanztherapie mit Bezug zur gesunden menschlichen Entwicklung
Ziel ist die Erkenntnis eigener persönlicher Abwehrformen mit Hilfe des eigenen Bewegungsrepertoires, die Wahrnehmung von Bewegungsstrukturen, das Erkennen von Abwehrmechanismen im eigenen und im Bewegungsverhalten anderer, der Umgang mit Abwehrformen in der Bewegung und das Erfahren der jeweiligen Bedeutung sowie ihrer Einordnung anhand entwicklungspsychologischer Erkenntnisse. (s. Freud/Mahler/Stern) (5 Stunden Laban)
4. Wochenende: Theorieseminar I
Spezielle Theorie der Psychotherapie mit Tanzmitteln. In diesem Seminar soll deutlich werden, dass folgende Systematik hinter der gesamten Ausbildung zum Tanztherapeuten/in am DITAT steht:
1. Ebene: Metatheorie, Hermeneutik, Anthropologie, Gesellschaftstheorie, Ethik
2. Ebene: Allgemeine Theorie der Psychotherapie, Persönlichkeitstheorie, Entwicklungs-theorie, Sozialisations- bzw. Rollentheorien, Konzepte der psychoanalytischen
Pädagogik und anderen verwandten Konzepte, Vergleiche mit anderen Psychotherapie-Verfahren, Methodenvergleiche der Hauptparadigmen. Forschungsdesigns und -
methoden in der Tanztherapie. Einführungen hierzu sind bereits in der Grundstufe der Ausbildung erfolgt.
3. Ebene: Spezielle Theorie der Psychotherapie, Gesundheits- und Krankheitsbegriff, Psychopathologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Psychosomatik, Konzepte
der Psychodiagnostik, tiefenpsychologische Aspekte, therapeutische Beziehung, Übertragung und Gegenübertragung, Widerstand und Abwehr. Einige dieser Themen sind
sinnvollerweise zu wiederholen, der Zusammenhang soll deutlich werden.
4. Ebene: Praxeologie, Therapieformen, Theorie des therapeutischen Prozesses, Gruppendynamik, Interventionslehre, Methoden, Techniken, Medien (Didaktik), Praxisfelder,
Zielgruppen, Abgrenzungen zwischen Beratung, Pädagogik, Heilpädagogik, Psychotherapie, berufspolitische und rechtliche Fragen.
5. Ebene: Vermittlung von Wirksamkeitsüberprüfung und Evaluation. Spezielle Theorie der Tanztherapie. Es sollen Verbindungen zwischen speziellen tanztherapeutischen
Anwendungen und Techniken aus Tanz, Kunst und Musik in anderen Bereichen aufgezeigt werden.
6. Ebene: Praktikum und Supervisionsprogramm. Die Ebenen des Transfers sollen verdeutlicht werden. (3 Stunden Laban)
Es versteht sich von selbst, dass dieser gesamte Stoff nicht innerhalb eines Wochenendes vermittelt werden kann. Vielmehr dient dieses Wochenende der Wiederholung, Gliederung und Strukturierung des gesamten Ausbildungsstoffes, sowohl rückblickend als auch vorausschauend. Begleitend sind Selbststudium, Referate, Praxisberichte, Konzeptentwürfe und Protokolle zu erstellen.
5. Wochenende: Projektseminar I: Tanztherapie mit speziellem Klientel und/oder nach speziellem Ansatz
Der Theorie-/Praxisbezug je nach Gruppenerfahrung soll thematisiert werden. Möglich sind Themen wie Tanztherapie mit Kindern und Jugendlichen, mit alten Menschen, in der Sonderpädagogik, in der Suchtbehandlung, traumaadaptierte Tanztherapie. (4 Stunden Laban)
6. Wochenende: Symbolik und Traumarbeit in Tanztherapie
Eigenträume bzw. Traumberichte bilden das Ausgangsmaterial für dieses Seminar. Eine analytische und tanztherapeutische Aufarbeitung in der Gruppe ist das Ziel der Seminararbeit. Die Symbolsprache von Träumen soll durch Tanz entdeckt werden, die richtungsweisenden Kräfte für den eigenen Entwicklungsprozess nutzbar gemacht werden. Aspekte von Freudianischer und Jungianischer Arbeit mit Träumen werden angesprochen. Ein vertiefendes Literaturstudium ist notwendig. (3 Stunden Laban)
7. Wochenende: Krisenintervention
In diesem Seminar geht es um den konfliktorientierten Ansatz der Tanztherapie. Themen sind: Krisen des Therapeuten, Krisen des Patienten, Krisen von Gruppen, das Erkennen durch Erwarten und Einüben von Techniken der Krisenintervention. (4 Stunden Laban)
8. Wochenende: Theorie II: Praxeologie, Therapieprozesse
Thematisiert werden praktische Anwendungskonzepte. Therapieprozesse in Planung, Durchführung, Abschluss. Langzeit-, Kurzzeit- und Fokaltherapie, Gruppen- und Einzeltherapie. (3 Stunden Laban)
9. Wochenende: Projektseminar II: Tanztherapie mit speziellem Klientel und/oder nach speziellem Ansatz (Fortsetzung 5. Wochenende), z.B.
a) Alkohol- und Drogenkranke: Widerstand gegen Körperarbeit, Nutzungsaspekte, Sensibilisierungs-Übungen zur Differenzierung von Gefühlen, Körperschema-Verzerrungen, Körperbildarbeit, Gegenübertragungsphänomene.
b) Verhaltensauffällige Jugendliche: Bewegungsentwicklung, Exploration, Trotz, Expansion, Nähe, Distanz, Sexualität, Grenzen setzen als Herausforderung, Gegenübertragungsphänomene.
c) Alte Menschen: Prävention von Senilität, Lebenskraftentmutigung, einfache Bewegungen in ihrem emotionalen Gehalt erkennend ausdrücken, Auseinandersetzungen mit dem Tod, Gegenübertragungsphänomene.
d) Traumaadaptierte Tanztherapie: Co-Morbidität, Stabilisierung, Kombinationen, Ressourcen-Orientierung, Strukturierungsformen, Einsatz von Methodenalternativen im stationären und ambulanten Bereich. (4 Stunden Laban)
10. Wochenende: Supervision I: Behandlungsmethodik
Die Erarbeitung folgender Themenkomplexe steht im Mittelpunkt dieses Seminars: Struktur des therapeutischen Settings, Behandlungsbeginn, Einzel- und Gruppentherapie, Behandlungsabschluss, Ablösung, Trauerarbeit, Verlauf des therapeutischen Prozesses (Phasen), Schwierigkeiten im therapeutischen Prozess, Indikationen und Anwendungsgebiete, Interventionstechniken der Tanztherapie, Theorie der tanztherapeutischen Techniken. Ein vertiefendes Literaturstudium ist zu diesem Wochenende erforderlich. (4 Stunden Laban)
11. Wochenende: Balintgruppe I: Klientenorientierte Supervision
Die am Balintprinzip orientierte klientenzentrierte Supervision sowie spezielle Interventionen stehen im Mittelpunkt dieses Wochenendes, tanztherapeutische Methodik bei unterschiedlichem Klientel, spezielles Leiterverhalten bei unterschiedlichen Klienten. (3 Stunden Laban)
12. Wochenende: Projektseminar III: Tanztherapie mit speziellem Klientel
Dies Seminar kann wie ein Sonderseminar behandelt werden. Es kann eine Gastdozenten/innen-Einladung zu einem speziellen Thema der Tanztherapie erfolgen. Im Mittelpunkt steht ein spezieller Ansatz der Tanztherapie oder die Auseinandersetzung mit einer bestimmten Patienten-/Klientengruppe. (4 Stunden Laban)
13. Wochenende: Supervision II: Eigenprojekte: Darbietung, Feedback, Evaluationen
Das Eigenprojekt kann ein pädagogisch-therapeutisches, psychotherapeutisches oder entsprechendes Projekt sein, das im Wesentlichen eigenständig, allerdings mit Beratung durch den Leiter der fortlaufenden Ausbildungsgruppe und mit Bezug zum Praktikumskandidaten durchgeführt wird. Es ist in dem spezifischen Berufsfeld des Ausbildungskandidaten angesiedelt und soll als Individualarbeit durchgeführt werden. Denkbar sind Unterrichtsreihen mit tanztherapeutischer Ausrichtung, Therapieplanungen und Verlaufsbeschreibungen einer Stunde oder prozess-orientierte, pädagogisch-therapeutische Vorhaben. Das Eigenprojekt ist selbständig zu planen, durchzuführen und wird der Ausbildungsgruppe vorgestellt und dort diskutiert. Es wird schriftlich ausgewertet und ausgearbeitet. Der Umfang entspricht einer ausführlichen schriftlichen Hausarbeit. Das Eigenprojekt kann die Basis für die Abschlussarbeit bilden. Weiterführende Hilfen werden durch Feedbacks und Supervisionseinheiten gegeben. (4 Stunden Laban)
14. Wochenende: Balintgruppe II: Klientenorientierte Supervision
Fortführung von Balintgruppe I, 3 Stunden Laban
15. Wochenende: Supervision III: Umsetzung spezieller tanztherapeutischer Ansätze
Videofeedbacks. (Fortführung von Supervision II) (4 Stunden Laban)
16. Wochenende: Supervision IV: Umsetzung spezieller tanztherapeutischer Ansätze
Videofeedbacks/Eigenprojektarbeit und Prüfungsvorbereitung. (Fortführung von Supervision III) (4,5 Stunden Laban)
(Die Reihenfolge der Seminare kann sich ändern)
6.2 Sechstägige Intensivwoche:
Klinische Krankheitsbilder in der Tanztherapie
In der Intensivwoche des Bausteins III am DITAT werden schwerpunktmäßig die Diagnostik und Behandlungstechniken verschiedener Krankheitsbilder und die Arbeit mit spezieller Klientel behandelt. Hierbei werden Interventionen zu den unterschiedlichen Krankheitsbildern vorgestellt und erfahrbar gemacht, gruppendynamische Ansätze erörtert und anhand von Gruppenprozessen diagnostisch eingeordnet. Des Weiteren wird anhand von Fallbeispielen die tanz- und körpertherapeutische Methodik mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern in Rollenspielen erfahrbar gemacht. Die Intensivwoche dient der Vertiefung der Anwendungsmöglichkeiten des tanztherapeutischen Handwerkzeugs und der Förderung der Kontakt- und Konfliktbereitschaft in der Gruppe.
6.3 Praktikum unter Supervision
Zu Beginn des dritten Jahres (= erstes Jahr der Schwerpunktausbildung) beginnt das tanztherapeutische Praktikum. Es umfasst 160 Stunden eigene tanztherapeutische Arbeit am Klienten. Das Praktikum wird durch 25 Stunden tanztherapeutischer Einzelsupervision sowie die im Rahmen der Ausbildung stattfindenden Supervisions-Seminare begleitet.
In zwei Jahren sind mindestens 75 Stunden tanztherapeutische Gruppenleitung nachzuweisen (mindestens vier Teilnehmer/innen kontinuierlich oder fraktioniert). Ein schriftlich ausgearbeitetes Protokoll über eine Gruppenstunde muss dem/der Ausbilder/in oder dem/der Supervisor/in innerhalb der Ausbildung zur Korrektur vorgelegt werden. Hinweise auf die Abfassung der Protokolle werden von der Seminarleitung gegeben.
Es kommt auf die Darstellung eines Stundenverlaufs (Dokumentation und Interpretation) und systematische Auswertung der Klient-Therapeut-Beziehung an. Das Protokoll dient als Nachweis einer schriftlichen Leistung zum Abschluss der Ausbildung.
Es sind einzeltanztherapeutische Sitzungen mit insgesamt 85 Stunden nachzuweisen. Bei den Teilnehmern/innen der Schwerpunktstufe können sich diese Einzelsitzungen auch auf das Berufsfeld beziehen, in dem der/die Teilnehmer/in tätig ist. Da es darauf ankommt, den Prozessaspekt in der Arbeit zu erfahren, sollte eine tanztherapeutische Einzelbegleitung jeweils mind. 25 Stunden umfassen. Zugleich sollen die berufliche Realität abgeklopft und die Möglichkeiten erkundet werden, wie auf der Basis des Herkunftsberufes tanztherapeutisch gearbeitet werden kann. Sollte im Herkunftsberuf kein Praktikum absolviert werden können, so muss eine externe Praktikumsstelle nachgewiesen werden. Es wird in diesem Fall empfohlen, ein klinisches Praktikum zu absolvieren. Nachgewiesen werden müssen eigene praktische Erfahrungen mit mindestens drei verschiedenen Klienten- Patientengruppen sowie eigene Erfahrungen in einer (klinischen) Institution/Einrichtung. Über die Arbeit mit Einzelklienten muss ebenfalls ein schriftlich ausgearbeitetes Protokoll dem/der Ausbilder/in bzw. dem/der Supervisor/in innerhalb der Ausbildung zur Korrektur vorgelegt und zum Abschluss der Ausbildung überarbeitet abgegeben werden. Sollte es nicht möglich sein, 85 Stunden Einzeltherapie im Praktikum zu absolvieren, so können bis zu 37 Stunden aus diesem Bereich auch als Gruppentherapie-Praktikum geleistet werden.
6.4 Lehrtherapie /Peergruppen /Bewegungstraining
Lehrtherapie als Einzeltherapie
Insgesamt müssen 100 Stunden Einzeltherapie (4 ECTS) (im Verlauf der 4 Jahre) bei einem/einer vom DITATanerkannten Therapeuten/in nachgewiesen werden. (Tiefenpsychologische Ausrichtung und psychotherapeutische Anerkennung des/der Lehrtherapeuten/in sind erforderlich). 40 Stunden dürfen bis zu 5 Jahren vor Ausbildungsbeginn absolviert worden sein. Der Berufsverband der Tanztherapeuten/innen Deutschlands (BTD) empfiehlt 60 Std. der Lehrtherapie bei BTD-zertifizierten Tanztherapeuten/innen zu absolvieren.
Kleingruppenarbeit (Gruppensupervision und Peergruppenarbeit)
Hier erfolgt die theoretische Vertiefung und Diskussion von Umsetzungsmöglichkeiten der Tanztherapie in die eigene Praxis im kollegialen Kreis. Auf beide Jahre der Schwerpunktstufe verteilen sich insgesamt mindestens 45 Stunden Kleingruppenarbeit, die selbst von den Teilnehmern/innen organisiert werden.
Tanz- und Bewegungstraining
Insgesamt sind 135 Stunden fortlaufendes Tanz- und Bewegungstraining in vier Jahren nachzuweisen. Dies kann wöchentlich oder fraktioniert durch Workshops nachgewiesen werden. Auflagen können durch die Ausbildungsleitung erfolgen, falls das Bewegungsrepertoire begrenzt sein sollte.
6.5 Abschlussprüfung der Schwerpunktstufe/Prüfungsordnung
Im Anschluss an die zwei- bis dreijährige Ausbildung der Schwerpunktstufe wird eine Abschlussprüfung im Rahmen eines Wochenendseminars durchgeführt. Die Abschlussprüfungen nehmen Dozenten/innen des DITAT ab. Die Prüfung wird gemäß aktueller Prüfungsordnung des Berufsverbands der Tanztherapeuten Deutschlands (BTD e.V.) durchgeführt.
Prüfungsausschuss
Für jede Ausbildungsgruppe wird ein Prüfungsausschuss gebildet, der aus folgenden Mitgliedern besteht:
- einem aus dem Ausbildungsgremium des DITAT zu bestellenden Vorsitzenden
- dem Gruppenleiter
- gegebenenfalls dem Co-Leiter
Hinzugezogen werden können bis zu zwei weitere fachkompetente Vertreter, die jedoch kein Bewertungsrecht haben.